Investitionsförderung für den ÖPNV in NRW

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Förderung: Investitionsförderung

Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm: Investitionsförderung (§12 ÖPNVG)

Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Erhalt und Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des absehbaren Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten.

  • 90 % Förderquote
  • 25.000€ Bagatellgrenze
  • 31.03. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Städte
  • Gemeinde
  • Kreise
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen

Fördergegenstände

Fördergegenstände unterscheiden sich je nach Aufgabenträger. Ua. sind folgende allgemeingültig zu nennen:

  • Neu- und Ausbau von Verkehrswegen des ÖSPV
  • Neu- und Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB)
  • ÖPNV-Verknüpfungspunkte
  • Haltestellen bzw. Stationen an Schienenwegen des ÖPNV/SPNV
  • Haltestelleneinrichtungen ÖSPV
  • Bau von Park & Ride-, Kiss & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen
  • Mobilstationen
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz/ WaStrG

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Mobilstationen sind Orte, die vorrangig die Aufgabe eines intermodalen oder multimodalen Verknüpfungspunktes erfüllen. Insbesondere kann gefördert werden: Errichtung oder Erweiterung von Mobilstationen, soweit diese keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen. Erweiterung von Haltepunkten des ÖPNV um mindestens ein ergänzendes Mobilitätsangebot einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Angebote. Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilstationen erhöhen oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität an Mobilstationen durch weitere Ausstattungen.Weiterhin sind Quartiersgaragen förderfähig.

Klimaresilienz

Maßnahmen des Klimaschutzes (u. a. energetische Gebäudesanierung, Nutzung klimaschonender Baustoffe), Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (u.a. Stärkung der Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen), Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Schaffung/ Erhalt oder Erweiterung von Grünflachen und Freiraumen, Vernetzung von Grün- und Freiflachen, Begrünung von Bauwerksflachen, Erhöhung der Biodiversität).

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Europaplatz 1
10557 Berlin