Investitionsförderung für den ÖPNV in NRW

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Förderung: Investitionsförderung

Nordrhein-Westfalen

Förderprogramm: Investitionsförderung (§12 ÖPNVG)

Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Erhalt und Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des absehbaren Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten.

  • 90 % Förderquote
  • 25.000€ Bagatellgrenze
  • 31.03. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Städte
  • Gemeinde
  • Kreise
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen

Fördergegenstände

Fördergegenstände unterscheiden sich je nach Aufgabenträger. Ua. sind folgende allgemeingültig zu nennen:

  • Neu- und Ausbau von Verkehrswegen des ÖSPV
  • Neu- und Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB)
  • ÖPNV-Verknüpfungspunkte
  • Haltestellen bzw. Stationen an Schienenwegen des ÖPNV/SPNV
  • Haltestelleneinrichtungen ÖSPV
  • Bau von Park & Ride-, Kiss & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen
  • Mobilstationen
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz/ WaStrG

Förderbereiche

Anschlussmobilität

ÖPNV Haltestellen, Park-and-ride-, Bike-and-ride-, Kiss-and-ride- und Taxi-Stellplätzen, E-Ladestationen, Mobilstationen

Klimaresilienz

 Als Umfeldmaßnahmen, Bepflanzung und Begrünung.

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin