Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) - Rheinland-Pfalz

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Förderung: LVFGKom

Rheinland-Pfalz

Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom)

Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften können in Form von Zuwendungen auf Basis des LGVFG gefördert werden.

  • 90 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • fortlaufend Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen

Fördergegenstände

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen, von Bahnhöfen, zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Umsteigeparkplätze

Aufenthaltsqualität

Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin