
Förderung: FöRi-MM
Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert die vernetzte Mobilität und das vernetzte Mobilitätsmanagement (FöRi-MM). Ziel ist es, eine nachhaltige, effiziente und sichere Mobilität zu fördern.
Verbesserung des Mobilitätssystems, das bedeutet eine bessere Effizienz der Infrastrukturnutzung und beziehungsweise oder die Verbesserung des Mobilitätsangebots unter Beachtung der Bedürfnisse und konkreten Bedarfe der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer, Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen sowie Lärm.- 80 % Förderquote
- 12.500 € Bagatellgrenze
- 30.06. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
konkret können Zuschüsse für z. B. Mobilstationen, Quartiersgaragen, die Einführung von Sharing-Diensten, City-Hubs und Mikro-Depots als auch für
Machbarkeitsstudien und Maßnahmen zur Digitalisierung beantragt werden.- Mobilitätskonzepte
- Studien
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Mobilstationen
- Mobilitätsmanagement
- Einführung von Sharing Diensten
- Maßnahmen nachhaltiger Stadtlogistik
- Evaluation
Förderbereiche
Anschlussmobilität

Mobilstationen sind Orte, die vorrangig die Aufgabe eines intermodalen oder multimodalen Verknüpfungspunktes erfüllen. Insbesondere kann gefördert werden: Errichtung oder Erweiterung von
Mobilstationen, soweit diese keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen. Erweiterung von Haltepunkten des ÖPNV um mindestens ein ergänzendes Mobilitätsangebot einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Angebote. Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilstationen erhöhen oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität an Mobilstationen durch weitere Ausstattungen.Weiterhin sind Quartiersgaragen förderfähig.Aufenthaltsqualität

Im Rahmen von Mobilstationen sind Ausstattungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität möglich.
Mehrwertdienste

Einrichtung von City-Hubs und Mikro-Depots als Räume, aus denen Waren branchen- oder anbieterübergreifend ausschließlich lokal emissionsfrei ausgeliefert werden können. Weiterhin können
anbieterübergreifende Paketstationen die diskriminierungsfrei nutzbar und allgemein zugänglich und gleichzeitig von mehreren Unternehmen genutzter Paketautomat zur zeitlich begrenzten Zwischenlagerung bestimmter Waren mit elektromechanischen Schlössern, die sich durch Eingaben eines autorisierten Gerätes entsperren oder sperren lassen, förderfähig.Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!
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