Förderung: Ab aufs Rad-Förderrichtlinie
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
Der Radverkehr leistet einen Beitrag zur Sicherung klimafreundlicher nachhaltiger Mobilität und zur Erhöhung der Lebens- und Verkehrsqualität in Städten und im ländlichen Raum. Die Landesregierung stellt im Rahmen des Landeshaushalts Mittel für die Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen des Radwegenetzes zur Verfügung, die in Schleswig-Holstein zielgerichtet im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ genutzt werden sollen.
- 75-90 % Förderquote
- 7.500 € Bagatellgrenze
- keine Angabe Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie insbesondere:
- Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege
- Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
- Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes- oder EU-Programmen gefördert werden
Nicht-investive Vorhaben wie insbesondere:
- Konzepte Machbarkeitsstudien, Kommunale und interkommunale Maßnahmen, Modellvorhaben
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Radwegebau, Radschnellwege
Aufenthaltsqualität
Optimierung und Ausbau Wegweisung
Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!
Ihr Kontakt zu uns
DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität
Europaplatz 1
10557 Berlin