Förderung: Ab aufs Rad-Förderrichtlinie
Schleswig-Holstein
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
Der Radverkehr leistet einen Beitrag zur Sicherung klimafreundlicher nachhaltiger Mobilität und zur Erhöhung der Lebens- und Verkehrsqualität in Städten und im ländlichen Raum. Die Landesregierung stellt im Rahmen des Landeshaushalts Mittel für die Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen des Radwegenetzes zur Verfügung, die in Schleswig-Holstein zielgerichtet im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ genutzt werden sollen.
- 75-90 % Förderquote
- 7.500 € Bagatellgrenze
- keine Angabe Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie insbesondere:
- Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege
- Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
- Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes- oder EU-Programmen gefördert werden
Nicht-investive Vorhaben wie insbesondere:
- Konzepte Machbarkeitsstudien, Kommunale und interkommunale Maßnahmen, Modellvorhaben
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Radwegebau, Radschnellwege
Aufenthaltsqualität
Optimierung und Ausbau Wegweisung
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