Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“) - Schleswig-Holstein

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Förderung: Ab aufs Rad-Förderrichtlinie

Schleswig-Holstein

Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

Der Radverkehr leistet einen Beitrag zur Sicherung klimafreundlicher nachhaltiger Mobilität und zur Erhöhung der Lebens- und Verkehrsqualität in Städten und im ländlichen Raum. Die Landesregierung stellt im Rahmen des Landeshaushalts Mittel für die Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen des Radwegenetzes zur Verfügung, die in Schleswig-Holstein zielgerichtet im Sinne der Radstrategie 2030 des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ genutzt werden sollen. 

  • 75-90 % Förderquote
  • 7.500 € Bagatellgrenze
  • keine Angabe Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Gemeinden
  • Kreise
  • kreisfreie Städte
  • Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung 

Fördergegenstände

Investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie insbesondere:

  • Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege 
  • Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
  • Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes- oder EU-Programmen gefördert werden

Nicht-investive Vorhaben wie insbesondere:

  • Konzepte Machbarkeitsstudien, Kommunale und interkommunale Maßnahmen, Modellvorhaben

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Radwegebau, Radschnellwege

Aufenthaltsqualität

Optimierung und Ausbau Wegweisung

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Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin