Förderung: Verknüpfungsanlagen ÖPNV/SPNV
Förderung von Verknüpfungsanlagen ÖPNV/SPNV an Bahnhöfen
Dieses Förderprogramm verfolgt das Ziel, die Kommunen dabei zu unterstützen, die Attraktivität des ÖPNV in Niedersachsen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu erhalten und zu erhöhen - und so i. S. des Umweltschutzes zu dessen Reduktion beizutragen - sowie moderne und verkehrssichere Übergänge zum ÖPNV einzurichten, die insbesondere den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und den Anforderungen der Barrierefreiheit weitreichend entsprechen.
- 75 % Förderquote
- keine Angaben Bagatellgrenze
- 31.05.2025 Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Gefördert werden ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen in Gestalt von Bau-, Bauplanungs- und Grunderwerbsausgaben für
- in der Baulast von Gebietskörperschaften errichtete Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen, insbesondere pendlerrelevanten Buslinien mit
- Park-and-ride-, Bike-and-ride-, Kiss-and-ride- und Taxi-Stellplätzen,
- E-Ladestationen für Park-and-ride- und Bike-and-ride-Stellplätze,
- Omnibusbahnhöfe (bestehend aus mindestens drei Bushaltepositionen für Fahrgastwechsel) und
- Richtungshaltestellen im straßengebundenen ÖPNV (maximal zwei)
Förderfähige Anlagen schließen angemessene Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen mit ein (insbesondere zu denen des SPNV)
Förderbereiche
Anschlussmobilität
ÖPNV Haltestellen, Park-and-ride-, Bike-and-ride-, Kiss-and-ride- und Taxi-Stellplätzen, E-Ladestationen
Klimaresilienz
Im Rahmen von Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen und insbesondere zu denen des SPNV sind Maßnahmen förderwürdig
Aufenthaltsqualität
Im Rahmen von Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen und insbesondere zu denen des SPNV sind Maßnahmen förderwürdig
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