Förderrichtlinie nachhaltige städtische Mobilität

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Förderung: Nachhaltige städtische Mobiliät

Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie nachhaltige städtische Mobilität

Ziel dieser Förderung ist es, innerhalb der städtischen Zentren und für Wege in der gesamten Stadt-Land Region nachhaltige Mobilitätslösungen für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar zu machen und einen bestmöglichen Beitrag zur umwelt- und klimafreundlichen Neuorganisation des Verkehrs zu leisten. Die Förderung zielt dabei auf Maßnahmenpakete aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.

  • 80-90 % Förderquote
  • 20.000 € Bagatellgrenze
  • k.A. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen 
  • kommunale Unternehmen

Fördergegenstände

Die Förderung erfolgt für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen:

  • Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen
  • nahtlose und optimierte Wege
  • innovative nachhaltige Mobilität und Logistik
  • Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur
  • nicht investive Maßnahmen

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Mobilstationen sind Orte, die vorrangig die Aufgabe eines intermodalen oder multimodalen Verknüpfungspunktes erfüllen. Insbesondere kann gefördert werden: Errichtung oder Erweiterung von Mobilstationen, soweit diese keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen. Erweiterung von Haltepunkten des ÖPNV um mindestens ein ergänzendes Mobilitätsangebot einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Angebote. Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilstationen erhöhen oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität an Mobilstationen durch weitere Ausstattungen.Weiterhin sind Quartiersgaragen förderfähig.

Aufenthaltsqualität

Im Rahmen von Mobilstationen sind Ausstattungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität möglich.

Mehrwertdienste

Einrichtung von City-Hubs und Mikro-Depots als Räume, aus denen Waren branchen- oder anbieterübergreifend ausschließlich lokal emissionsfrei ausgeliefert werden können. Weiterhin können anbieterübergreifende Paketstationen die diskriminierungsfrei nutzbar und allgemein zugänglich und gleichzeitig von mehreren Unternehmen genutzter Paketautomat zur zeitlich begrenzten Zwischenlagerung bestimmter Waren mit elektromechanischen Schlössern, die sich durch Eingaben eines autorisierten Gerätes entsperren oder sperren lassen, förderfähig.

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Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin