Förderrichtlinie nachhaltige städtische Mobilität

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Förderung: Nachhaltige städtische Mobiliät

Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie nachhaltige städtische Mobilität

Ziel dieser Förderung ist es, innerhalb der städtischen Zentren und für Wege in der gesamten Stadt-Land Region nachhaltige Mobilitätslösungen für alle Verkehrsteilnehmenden sicher, attraktiv und verfügbar zu machen und einen bestmöglichen Beitrag zur umwelt- und klimafreundlichen Neuorganisation des Verkehrs zu leisten. Die Förderung zielt dabei auf Maßnahmenpakete aus nachhaltigen urbanen kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen, um die Mobilitätswende in Nordrhein-Westfalen voranzubringen und die Umsetzung des Green Deals in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.

  • 90 % Förderquote
  • 20.000 € Bagatellgrenze
  • k.A. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen 
  • kommunale Unternehmen

Fördergegenstände

Die Förderung erfolgt für Maßnahmenpakete, die mindestens 2 der folgenden Maßnahmen enthalten und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen:

  • Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen
  • nahtlose und optimierte Wege
  • innovative nachhaltige Mobilität und Logistik
  • Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur
  • nicht investive Maßnahmen

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Einrichtung verkehrsberuhigter, autoarmer oder autofreier Zonen, auch in Verbindung mit der Umwidmung von Straßen und Flächen, einschließlich erforderlicher Baumaßnahmen; hierzu zählen auch Straßenum- und -rückbau und digitale Zugangsbeschränkungen in Verbindung mit einer Neuverteilung der Fläche. Umgestaltung bestehender Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie deren Ausbau im Zuge der Umverteilung bestehenden Straßenraums, Änderungen der Streckenführung und Lückenschlüsse für sichere barrierefreie Wegenetze.

Aufenthaltsqualität

Im Rahmen von Mobilstationen sind Ausstattungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität möglich.

Mehrwertdienste

Bereitstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Infrastrukturen der vernetzten nachhaltigen Mobilität und Logistik in Form von:wie Z.B: anbieterübergreifenden City-Hubs und Mikro-Depots zur dauerhaften Einrichtung beziehungsweise Nutzbarmachung von bestehenden Immobilien oder öffentlich zugänglichen anbieterunabhängigen intelligenten Schließfächern bis hin zu anbieterübergreifenden Paketstationen.

 

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Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin