Förderung: Nahmobilität
Nordrhein-Westfalen
- 90 % Förderquote
- 20.000 € Bagatellgrenze
- 31.05. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Förderfähig sind:
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr
- Service- und Rastplätze
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
- Nahmobilitätskonzepte sowie
- sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Als Radverkehrsanlagen können Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen, sonstige Markierungs- und Beschilderungslösungen, Bau und Sicherung von Querungseinrichtungen, Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze gemäß § 25 FaNaG, straßenbegleitende Radwege (u.w.) gefördert werden.
Aufenthaltsqualität
Zur Herstellung der Barrierefreiheit notwendige Sitzgelegenheiten sind förderfähig wenn diese in Verbindung mit einer geförderten Fußverkehrsanlage.
Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!
Ihr Kontakt zu uns
DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität
Europaplatz 1
10557 Berlin