Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) - NRW

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Förderung: Nahmobilität

Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) (NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

  • 90 % Förderquote
  • 20.000 € Bagatellgrenze
  • 31.05. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommune
  • Öffentliche Einrichtung
  • Verband/Vereinigung

Fördergegenstände

Förderfähig sind:

  • Radverkehrsanlagen
  • Fußverkehrsanlagen
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr
  • Service- und Rastplätze
  • Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
  • Nahmobilitätskonzepte sowie
  • sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Als Radverkehrsanlagen können Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen, sonstige Markierungs- und Beschilderungslösungen, Bau und Sicherung von Querungseinrichtungen, Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze gemäß § 25 FaNaG, straßenbegleitende Radwege (u.w.) gefördert werden. 

Aufenthaltsqualität

Zur Herstellung der Barrierefreiheit notwendige Sitzgelegenheiten sind förderfähig wenn diese in Verbindung mit einer geförderten Fußverkehrsanlage.

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin