
Förderung: Nahmobilität
Nordrhein-Westfalen
- 90 % Förderquote
- 20.000 € Bagatellgrenze
- 31.05. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Förderfähig sind:
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr
- Service- und Rastplätze
- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze
- Nahmobilitätskonzepte sowie
- sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Förderbereiche
Anschlussmobilität

Mobilstationen sind Orte, die vorrangig die Aufgabe eines intermodalen oder multimodalen Verknüpfungspunktes erfüllen. Insbesondere kann gefördert werden: Errichtung oder Erweiterung von
Mobilstationen, soweit diese keine Verbindung mit dem ÖPNV aufweisen. Erweiterung von Haltepunkten des ÖPNV um mindestens ein ergänzendes Mobilitätsangebot einschließlich der notwendigen Flächenbereitstellung für das Anbieten dieser Angebote. Errichtung von Gestaltungselementen, die die Erkennbarkeit von Mobilstationen erhöhen oder Erhöhung der Aufenthaltsqualität an Mobilstationen durch weitere Ausstattungen.Weiterhin sind Quartiersgaragen förderfähig.Aufenthaltsqualität

Im Rahmen von Mobilstationen sind Ausstattungen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität möglich.
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