
Förderung: BayGVFG
Bayern
Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (BayGVFG)
Öffentlicher Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Staatsgebiet als eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu Verfügung stehen.
- 80% Förderquote
- keine Angabe Bagatellgrenze
- keine Angabe Einreichungsfrist
Fördergegenstände
- Bau, Aus-oder Umbau von Einrichtungen, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen mit dem öffentlichen Personennahverkehr dienen (multimodale Knoten)
- Multimodale Knoten sind Einrichtungen, die verschiedene nachhaltige Mobilitätsformen vernetzen. Sie sind für den Ein-, Aus-und Umstieg zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln vorgesehen und sollen somit eine bessere Nutzung dieser Verkehrsmittel (intermodale Wegeketten) ermöglichen
- B+R-Anlagen werden gefördert, wenn sie im Zuge von Bau, Aus-oder Umbau der genannten zugehörigen und dienenden Infrastrukturen umgesetzt werden
- Gefördert werden auch folgende Maßnahmen zum Ausbau von Bahnstationen inklusive des Bahnhofsumfelds zu multimodalen Mobilitätsknoten Förderabhängigkeiten
Förderbereiche
Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Fahrradabstellanlagen
Aufenthaltsqualität

Im Rahmen Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen mit ein (insbesondere zu denen des SPNV)
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