Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – (KommKlimaFöR)

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Förderung: KommKlimaFöR

Bayern

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – (KommKlimaFöR)

Durch die bayerische Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren.

  • 70-90 % Förderquote
  • 25.000 € Bagatellgrenze
  • keine Neuanträge Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern

Fördergegenstände

Vorhaben zum Klimaschutz

  • Kommunales Energiemanagement
  • Konzept zur Minderung von Treibhausgasen
  • Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen
  • Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz
  • Mobilitätskonzept
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung 
  • Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen 

Vorhaben zur Klimaanpassung

  • Konzept zur Klimaanpassung
  • Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung

Förderbereiche

Klimaresilienz

erarbeitete Maßnahmen im Rahmen eines Klimaanpassungskonzeptes

Aufenthaltsqualität

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin