
Förderung: KommKlimaFöR
Bayern
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – (KommKlimaFöR)
Durch die bayerische Förderung strategischer und investiver Vorhaben soll die Zuwendung Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotentialen vor allem im kommunalen Umfeld verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität realisieren.
- 70-90 % Förderquote
- 25.000 € Bagatellgrenze
- keine Neuanträge Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Vorhaben zum Klimaschutz
- Kommunales Energiemanagement
- Konzept zur Minderung von Treibhausgasen
- Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug für Kommunen
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz
- Mobilitätskonzept
- Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung
- Weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen
Vorhaben zur Klimaanpassung
- Konzept zur Klimaanpassung
- Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung
Förderbereiche
Klimaresilienz

erarbeitete Maßnahmen im Rahmen eines Klimaanpassungskonzeptes
Aufenthaltsqualität

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung
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