Infrastrukturprogramm - Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)

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Infrastrukturprogramm – Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE)

Sachsen

Richtlinie des ZVOE zur Förderung von Investitionen in den ÖPNV (RL-ZVOE)

Diese Richtlinie regelt die finanzielle Unterstützung des ZVOE bei der Umsetzung von Vorhaben zur schrittweisen Verbesserung der ÖPNV-Zugangsbedingungen im Nahverkehrsraum Oberelbe. Nach der RL-ZVOE zuwendungsfähig sind Vorhaben, die vorrangig der Verbesserung der vom ÖPNV genutzten Infrastruktur dienen und grundsätzlich den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen, d. h., wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 

 

  • 15-90 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • 31.10. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen oder
  • EVU oder
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen 

können zuwendungsfähig sein

Fördergegenstände

Im SPNV sind u.a. zuwendungsfähig:

  • der Bau oder Ausbau der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur sowie der grundhafte Ausbau von SPNV-Strecken (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik)
  • der Bau oder Ausbau von Verkehrsstationen (Haltepunkte und Bahnhöfe), im straßengebundenen ÖPNV sind u.a. zuwendungsfähig
  • der Bau oder Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB),- der Bau oder Ausbau von Haltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen oder Busbuchten
  • der Bau oder Ausbau von Wendeplätzen oder Wendeschleifen - der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen (Fahrgastunterstände, Papierkörbe, Sitzmöglichkeiten, Aushangkästen etc.)
  • der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen
  • der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel P+R-Plätze, B+R-Anlagen inkl. Car-Sharing-Stellplätze und Bike-Sharing-Anlagen sofern sie einen unmittelbaren Bezug zu einer neu gestalteten oder neu errichteten Haltestelle haben) die dem Übergang vom MIV zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen 

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel P+R-Plätze, B+R-Anlagen inkl. Car-Sharing-Stellplätze und Bike-Sharing-Anlagen , der Bau oder Ausbau von Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB)

Aufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik

Klimaresilienz

ggf. als Umfeldmaßnahme

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin