
Förderung: Energie und Klima
Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Förderprogramm bietet in Sachsen Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes durch einen Zuschuss.
- 75-80 % Förderquote
- 2.500 € Bagatellgrenze
- fortlaufend Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Investive und auch nicht-investive Maßnahmen der Klimaanpassung: Wassermanagement, Dach- und Fassadenbrgrünung, Klein- und Großgrün, Erarbeitung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Anpassungsmaßnahmen inklusive Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Ergänzung informeller Konzepte um einen Fachteil Klima, integriertes Klimamanagement inklusive Erstellung integrierter Klimakonzepte,externe Beratungsleistungen/Klima-Coaching.
Förderbereiche
Klimaresilienz

Maßnahmen an Gebäuden oder im Zusammenhang mit Gebäuden, beispielsweise als baulicher Hitzeschutz, Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zum Schutz vor Überflutung oder vor wild
abfließendem Wasser, vor Bodenerosion und Erosionseintrag, soweit sie nicht dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind, sonstige Anpassungen von Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels, beispielsweise zur Verbesserung der Hitze- und Dürreresilienz, komplexe investiver Maßnahmenpakete, die sich aus vorhandenen Konzepten und Umsetzungsprogrammen ergeben, wesentlich zur Erhöhung der Klimaresilienz beitragen und einen Mehrwert gegenüber der Realisierung isolierter Einzelmaßnahmen erzielen.Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!
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