Richtlinien des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig zur ÖPNV - Zuwendung - Sachsen

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Förderung: Nahverkehrsraum Leipzig zur ÖPNV

Sachsen

Richtlinien des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig zur ÖPNV - Zuwendung

Das Ziel ist die finanzielle und logistische Unterstützung von Maßnahmen und Vorhaben im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dient der Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig ZVNL fördert Vorhaben, die der Verbesserung des ÖPNV dienen, insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge.

Es handelt sich hierbei um ein Programm eines Aufgabenträgers. Weitere Aufgabenträger besitzen ebenfalls eigene Förderprogramme (VVO). Hier können die Angaben variieren. 

  • 80-100 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • 10.09. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen oder
  • EVU oder 
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen  

können zuwendungsfähig sein

Fördergegenstände

Darunter fallen: der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen, der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen. Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik, Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI], Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen

Aufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin