
Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr
- 75-90 % Förderquote
- keine Angabe Bagatellgrenze
- 15.10. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Darunter fallen: der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen, der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen. Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik, die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient. Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI], Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.
Förderbereiche
Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV
dienen sollenAufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik
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