Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr (LaSuV)
- 75-90 % Förderquote
- keine Angabe Bagatellgrenze
- 15.11. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Darunter fallen: der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen, der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen. Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik, die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient. Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI), Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.
Förderabhängigkeiten:
Eine Anmeldung zum Programm muss zwei Kalenderjahre vor geplantem Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen
Aufenthaltsqualität
Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik
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