Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr

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Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr (LaSuV)

Sachsen

Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (LaSuV)

Die Förderung dient der Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Freistaat Sachsen.

  • 75-90 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • 15.11. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunale Gebietskörperschaften,
  • Nahverkehrsunternehmen und
  • Schieneninfrastrukturunternehmen

Fördergegenstände

Darunter fallen: der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen, der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen. Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik, die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient. Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI), Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.

Förderabhängigkeiten:

Eine Anmeldung zum Programm muss zwei Kalenderjahre vor geplantem Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen

Aufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin