Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr (LaSuV)
Sachsen
- 75-90 % Förderquote
- keine Angabe Bagatellgrenze
- 15.10. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Darunter fallen:
- der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen
- der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen
- der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen.
- Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik
- die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient.
- Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI), Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen
Aufenthaltsqualität
Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik
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Ihr Kontakt zu uns
DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität
Europaplatz 1
10557 Berlin