Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV)

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Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr (LaSuV)

Sachsen

Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) des LASuV

Die Förderung dient der Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Freistaat Sachsen.

  • 75-90 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • 15.10. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunale Gebietskörperschaften,
  • Nahverkehrsunternehmen und
  • Schieneninfrastrukturunternehmen

Fördergegenstände

Darunter fallen: 

  • der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen
  • der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen
  • der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen.
  • Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik
  • die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient.
  • Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI), Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen

Aufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin