Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr

Zum Inhalt springen

Förderung: Öffentlicher Personennahverkehr

Sachsen

Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Verbesserung des ÖPNVs dienen, insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge.

  • 75-90 % Förderquote
  • keine Angabe Bagatellgrenze
  • 15.10. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen oder
  • EVU oder
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen 

können zuwendungsfähig sein

Fördergegenstände

Darunter fallen: der Bau oder Ausbau von Haltestelleneinrichtungen, der Bau und Ausbau von Verknüpfungsstellen, der Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (PkW-Stellplätze, K+R, B+R), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen. Außerdem auch Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik, die Ausstattung von Fahrzeugen und Haltestellen mit Sicherheitstechnik, soweit sie ausschließlich dem Schutz der ÖPNV-Nutzer dient. Planungs- und Projektierungsleistungen (alle Leistungsphasen der Verordnung über die HOAI], Abnahme- und sonstige Kosten fallen ferner darunter.

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Bau oder Ausbau von Umsteigeparkplätzen (zum Beispiel PPlätze, BAnlagen), die dem Übergang zum SPNV und straßengebundenen ÖPNV dienen sollen

Aufenthaltsqualität

Wetterschutz; Sitzmöglichkeiten / Mülleimer, Fahrgastabfertigungs- und Informationstechnik

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin