Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

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Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Baden-Württemberg

Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs

Das Land Baden-Württemberg fördert nach § 2 Ziff. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) Bau, Aus- oder Umbau von Schnittstellen des Güterverkehrs. Übergeordnete Zielsetzung der Zuwendung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch die Dekarbonisierung des Güterverkehrs. Dadurch soll ein Beitrag zum Verkehrswendeziel „Jede zweite Tonne fährt klimaneutral“ und für die CO2-Einsparziele für den Verkehrssektor geleistet werden.

  • 50 % Förderquote
  • 50.000 € Bagatellgrenze
  • 31.10. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale und öffentliche Unternehmen oder Unternehmen in privater Rechtsform

Fördergegenstände

Gegenstände der Zuwendung:

  • der Neu-, Um-, Ausbau und Erhaltung bzw. Erwerb oder Umrüstung von (Umschlags-) Anlagen sowie Schieneninfrastrukturen, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen, auch im Bereich der Innenstadtlogistik
  • Vorhaben, denen ein positiver Förderbescheid des Bundes nach der Anschlussförderrichtlinie oder der KV-Förderrichtlinie zugrunde liegt, wenn Teilvorhaben aus der Bundesförderung herausfallen, aber nach dieser Richtlinie förderfähig wären
  • investive Maßnahmen, die den Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmitteleffizienter machen und auf diese Weise mittelbar zu einer CO2-Einsparung führen.

Förderbereiche

Mehrwertdienste

Klimafreundliche Mobilität, neue Nutzungen für Flächen und Gebäude

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DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin