 
Förderung: LGVFG-ÖPNV
Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV)
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes der Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind. Nachhaltige Mobilität bedeutet, die Mobilitätsbedürfnisse in einer dauerhaft umweltverträglichen Weise, beispielsweise durch die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, zu gewährleisten (Bau und Ausbau von Anlagen des ÖPNV).
- 50-75 % Förderquote
- 100.000 € Bagatellgrenze
- 31.10. Einreichungsfrist
Fördergegenstände
- Bau, Aus- oder Umbau von Einrichtungen, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen mit dem öffentlichen Personennahverkehr dienen (multimodale Knoten)
- Multimodale Knoten sind Einrichtungen, die verschiedene nachhaltige Mobilitätsformen vernetzen. Sie sind für den Ein-, Aus- und Umstieg zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln vorgesehen und sollen somit eine bessere Nutzung dieser Verkehrsmittel (intermodale Wegeketten) ermöglichen.
- B+R-Anlagen werden gefördert, wenn sie im Zuge von Bau, Aus- oder Umbau der genannten zugehörigen und dienenden Infrastrukturen umgesetzt werden
- Gefördert werden auch folgende Maßnahmen zum Ausbau von Bahnstationen inklusive des Bahnhofsumfelds zu multimodalen Mobilitätsknoten
Förderbereiche
Anschlussmobilität
 
Verknüpfende Bushaltestellen, P+R-Anlagen, B+R-Anlagen oder Fahrradparkhäuser, Stellplätze mit Elektroladesäule, Stellplätze für CarSharing-Fahrzeuge, Taxistellplätze, Mobilitätszentralen
Klimaresilienz
 
Im Rahmen verknüpfender Elemente sind auch Umfeldmaßnahmen möglich, wie z. B. Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Wasserretention.
Aufenthaltsqualität
 
Fahrgastinformationssysteme/-anzeiger, öffentliche Toilettenanlagen, auch in Verbindung mit geschlossenen und beheizten Wartemöglichkeiten.
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