 
Förderung: Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG)
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes der Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind. Nachhaltige Mobilität bedeutet, die Mobilitätsbedürfnisse in einer dauerhaft umweltverträglichen Weise, beispielsweise durch die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, zu gewährleisten
- 50-75 % Förderquote
- 10.000 / 50.000 Bagatellgrenze
- 30.09. Einreichungsfrist
Förderbereiche
Anschlussmobilität
 
Fahrrad und Fußwege;Fahrradbügel; Doppelstockparker; Dach Fahrradabstellanlage; Fahrradparkhaus, Fahrradstation, Verlagerung von Kfz-Stellplätzen
Klimaresilienz
 
Umfeldmaßnahmen wie Verschattung, Bepflanzung, Verweilflächen bei Erfüllung der verkehrlichen Ziele förderwürdig
Aufenthaltsqualität
 
Ausstattung von Fußverkehrsanlagen mit Bänken oder anderen geeigneten Sitzmöblierungselementen sowie öffentlichen Toilettenanlagen unter Beachtung Barrierefreiheit, Verweilflächen, Spielplätze
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