Förderprogramm Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur - Baden-Württemberg

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Förderung: Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur

Baden-Württemberg

Kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG)

Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes der Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität dringend erforderlich sind. Nachhaltige Mobilität bedeutet, die Mobilitätsbedürfnisse in einer dauerhaft umweltverträglichen Weise, beispielsweise durch die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, zu gewährleisten

  • 50-75 % Förderquote
  • 10.000 / 50.000 Bagatellgrenze
  • 30.09. Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen
  • Landkreise
  • Öffentliche Unternehmen
  • Private Unternehmen

Fördergegenstände

Gegenstand der Förderung im Rad- und Fußverkehr.

  • Verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
  • Radverkehrsinfrastruktur (Wege , Abstellanalagen)
  • Fußverkehrsinfrastruktur (Wege, Flächen)
  • Rad- und Fußverkehrsflächen
  • Fahrradabstellanlagen

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Fahrrad und Fußwege;Fahrradbügel; Doppelstockparker; Dach Fahrradabstellanlage; Fahrradparkhaus, Fahrradstation, Verlagerung von Kfz-Stellplätzen

Klimaresilienz

Umfeldmaßnahmen wie Verschattung, Bepflanzung, Verweilflächen bei Erfüllung der verkehrlichen Ziele förderwürdig

Aufenthaltsqualität

Ausstattung von Fußverkehrsanlagen mit Bänken oder anderen geeigneten Sitzmöblierungselementen sowie öffentlichen Toilettenanlagen unter Beachtung Barrierefreiheit, Verweilflächen, Spielplätze 

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin