Sonderprogramm "Stadt und Land" - Förderung auf Bundesebene

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Sonderprogramm "Stadt und Land"

Ziel des bundesweiten Programms ist es, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.

  • 75-90 % Förderquote
  • 12.000 € Bagatellgrenze
  • je nach Bundesland Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen
  • Gemeindeverbände

Fördergegenstände

  • den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) sowie Grunderwerb
  • den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlich Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) 
  • für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen 
  • Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Ausgaben hierfür sind als vorweggenommen Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten 
  • daraus folgenden investiven Maßnahme heraus förderfähig

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs: Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabile Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen; Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Senken des Radverkehrs Neu-, Um-, Ausbau sowie Planungsleistungen: -straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radwegen (auch als Radfahr- und Schutzstreifen ausgebildet); Fußverkehrsmaßnahmen, welche baulich vom Radverkehr getrennt sind

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin

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