Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) - Förderung auf Bundesebene

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Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren. 

Fahrradabstellanlagen können auch im Rahmen der NKI über die B+R-Offensive finanziert werden. Die Förderquote liegt idR bei 70%, höhere Förderquoten sind möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • 70-85 % Förderquote
  • 5.000 € Bagatellgrenze
  • fortlaufend Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen
  • Gemeindeverbände
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung; interkommunale

Fördergegenstände

Es werden strategische Klimaschutzmaßnahmen (Konzeptionen, Studien, Etablierung Managements) sowie investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert. 

Dazu zählen insbesondere:

  • Sanierung Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Maßnahmen zur Abfallwirtschaft, Abwasser- und Trinkwasserbewirtschaftung

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Errichtung von Radabstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern (einschließlich ihrer Ausstattung) (70-85%) Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage. Außerdem gefördert wird Mobilitätsinfrastruktur zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs (70-85%). Gefördert wird die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen (50-65%)

Aufenthaltsqualität

Außen- und Straßenbeleuchtung auf Verkehrsflächen und verkehrsberuhigten Flächen: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (Leuchtenkopf, Anschaffung, Installation, Deinstallation und Entsorgung) (25-40%)

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität

Europaplatz 1
10557 Berlin

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