
Förderung: Nahmobilität
Hessen
Förderung der Nahmobilität
Ziel des Förderprogramms ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr hin zur Nahmobilität, eine Gewährleistung eines sicheren Fuß- und Radverkehrs sowie eine Stärkung der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen sowie der Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Personen. Gefördert werden Investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität.
- 60-80 % Förderquote
- 20.000€ Bagatellgrenze
- fortlaufend Einreichungsfrist
Fördergegenstände
- Bau und Ausbau von straßenbegleitenden und selbstständigen Fuß- und Radwegen sowie kombinierten Geh-/Radwegen
- Wegweisung und ergänzende Infrastruktur
- Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen, Bau und Ausbau von Querungshilfen
- diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen
- die Erstellung von Konzepten und die Planung von Verkehrswegen
- Öffentlichkeitsarbeit
Förderbereiche
Anschlussmobilität

B+R-Anlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sowie an Mobilitätsstationen, Fahrradgaragen und -stationen, Bau und Ausbau von: straßenbegleitenden und
selbstständigen/kombinierten Geh-/Radwegen, Brücken und Durchlässen im Zuge dieser, Wegweisung und ergänzende Infrastruktur, barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen, Knotenpunktaus- und -umbau im Zuge von Radrouten und Routen der Fußverkehrsnetze einschließlich Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Radschnell- und Rad-Direktverbindungen, Einrichtung von Fahrradstraßen und FahrradzonenWir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!
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