Förderung der Nahmobilität - Hessen

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Förderung: Nahmobilität

Hessen

Förderung der Nahmobilität

Ziel des Förderprogramms ist eine Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr hin zur Nahmobilität, eine Gewährleistung eines sicheren Fuß- und Radverkehrs sowie eine Stärkung der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen sowie der Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Personen. Gefördert werden Investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität.

  • 60-80 % Förderquote
  • 20.000€ Bagatellgrenze
  • fortlaufend Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Kommunen sowie Zweckverbände, 
  • Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen

Fördergegenstände

  • Bau und Ausbau von straßenbegleitenden und selbstständigen Fuß- und Radwegen sowie kombinierten Geh-/Radwegen
  • Wegweisung und ergänzende Infrastruktur
  • Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen, Bau und Ausbau von Querungshilfen 
  • diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen
  • die Erstellung von Konzepten und die Planung von Verkehrswegen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Förderbereiche

Anschlussmobilität

B+R-Anlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sowie an Mobilitätsstationen, Fahrradgaragen und -stationen, Bau und Ausbau von: straßenbegleitenden und selbstständigen/kombinierten Geh-/Radwegen, Brücken und Durchlässen im Zuge dieser, Wegweisung und ergänzende Infrastruktur, barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen, Knotenpunktaus- und -umbau im Zuge von Radrouten und Routen der Fußverkehrsnetze einschließlich Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Radschnell- und Rad-Direktverbindungen, Einrichtung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin