Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

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Förderung: Mobilitätsfördergesetz

Hessen

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).

  • 40-75 % Förderquote
  • 20.000-100.000 € Bagatellgrenze
  • 31.03.2025 Einreichungsfrist

Antragsberechtigte Stellen:

  • Gemeinden
  • Landkreise
  • kommunale Zusammenschlüsse

Fördergegenstände

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie u.a. eine Förderung für:

  • Haltestellen, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen und Bahnhöfe,

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)“ erhalten Sie u.a. eine Förderung für:

  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
  • Rad- und Fußverkehrsanlagen
  • Carsharingstationen
  • Fahrradverleihstationen
  • Umsteigeparkplätze
  • Quartiersgaragen

Förderbereiche

Anschlussmobilität

Gefördert werden der barrierefreie Bau und Ausbau von Haltestellen zum Umstieg in Bus/Bahn, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen (darunter fallen u.a. auch Bike+Ride-, Park+Ride-, Kiss+RideAnlagen, Fahrradverleihstationen, Taxistände, kombinierte Bus- / Bahnsteige), und Bahnhöfe (einschließlich Erwerb des Gebäudes), sofern diese den Zwecken des ÖPNV dienen.Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Fahrradabstellplätze, Ladeinfrastruktur für Kfz und/oder Pedelecs. öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die Ausgabenanteile nach EKrG zu 

Klimaresilienz

Als Umfeldmaßnahmen denkbar

Aufenthaltsqualität

Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Notruf, Schließfächer, WC, erforderliche Beleuchtung, Aufzüge, Treppen, Rampen und Informationseinrichtungen.

Mehrwertdienste

Gefördert werden der Bau und Ausbau von Quartiersgaragen inklusive der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Schließfächer.

Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermittelprogrammen, die Ihrem Bedarf entsprechen!

Ihr Kontakt zu uns

DB InfraGO AG
Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz

Europaplatz 1
10557 Berlin