
Förderung: Mobilitätsfördergesetz
- 40-75 % Förderquote
- 20.000-100.000 € Bagatellgrenze
- 31.03.2025 Einreichungsfrist
Fördergegenstände
Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie u.a. eine Förderung für:
- Haltestellen, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen und Bahnhöfe,
Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)“ erhalten Sie u.a. eine Förderung für:
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
- Rad- und Fußverkehrsanlagen
- Carsharingstationen
- Fahrradverleihstationen
- Umsteigeparkplätze
- Quartiersgaragen
Förderbereiche
Anschlussmobilität

Gefördert werden der barrierefreie Bau und Ausbau von Haltestellen zum Umstieg in Bus/Bahn, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen (darunter fallen u.a. auch Bike+Ride-, Park+Ride-, Kiss+RideAnlagen, Fahrradverleihstationen, Taxistände, kombinierte Bus- / Bahnsteige), und Bahnhöfe (einschließlich Erwerb des Gebäudes), sofern diese den Zwecken des ÖPNV dienen.
Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Fahrradabstellplätze, Ladeinfrastruktur für Kfz und/oder Pedelecs. öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die Ausgabenanteile nach EKrG zuKlimaresilienz

Als Umfeldmaßnahmen denkbar
Aufenthaltsqualität

Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Notruf, Schließfächer, WC, erforderliche Beleuchtung, Aufzüge, Treppen, Rampen und Informationseinrichtungen.
Mehrwertdienste

Gefördert werden der Bau und Ausbau von Quartiersgaragen inklusive der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Schließfächer.
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