Förderung: Klimaschutz und Klimaanpassung
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen
Das Land Hessen unterstützt mit dieser Richtlinie seine Kommunen bei der Erreichung der Klimaneutralität und der Klimaanpassung. Förderfähige investive Klimaanpassungsmaßnahmen müssen sich nicht zwingend aus einem Klimaschutzkonzept, Klimateilschutzkonzept oder Aktionsplan ergeben und sie müssen auch nicht zwingend Bestandteil eines Maßnahmenpaketes sein
- 70-90 % Förderquote
- 6.000 € Bagatellgrenze
- 30.06.2025 Einreichungsfrist
Förderbereiche
Klimaresilienz
Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffentlicher Flächen, Beschattung öffentlicher Gebäude, Begrünung von Dächern, Installation von Freihalteeinrichtungen, Rückbau verrohrter Gewässer zu Freispiegelgerinnen, Schaffung/Erhalt/Ausbau für das dezentrale Nutzen, Versickern oder Rückhalten und Sammeln von Niederschlagswasser, Ausbau des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen, Schaffung von innerörtlichen Wasserflächen oder von innerörtlichen Retentionsflächen an Fließgewässern
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Kompetenzstelle Bahnhofsvorplatz & Anschlussmobilität
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