Förderung: Investive Kleinmaßnahmen des RMV
- 50-90% Förderquote
- 0€ Bagatellgrenze
- fortlaufend Einreichungsfrist
Fördergegenstände
• Errichtung/Erneuerung/Erweiterung von B+R-Anlagen und Fahrradboxen, ggfs. mit Stromanschluss
• Errichtung/Erneuerung/Erweiterung von Fahrgastwartehäuschen
• Neugestaltung/Aufwertung von Personenunterführungen an Bahnanalgen
• Neugestaltung/Aufwertung von Bahnsteigzugängen
• Realisierung dynamischer Fahrgastinformationsanlagen (DFI) SPNV/BPNV
• Pilotprojekte (z.B. B+R-Anlagen mit Photovoltaik oder Fahrradboxen mit Dachbegrünung)
Förderbereiche
Anschlussmobilität
Gefördert werden der barrierefreie Bau und Ausbau von Haltestellen zum Umstieg in Bus/Bahn, Verkehrsstationen, Mobilitätsstationen, Umsteigeanlagen (darunter fallen u.a. auch Bike+Ride-, Park+Ride-, Kiss+RideAnlagen, Fahrradverleihstationen, Taxistände, kombinierte Bus- / Bahnsteige), und Bahnhöfe (einschließlich Erwerb des Gebäudes), sofern diese den Zwecken des ÖPNV dienen.Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Fahrradabstellplätze, Ladeinfrastruktur für Kfz und/oder Pedelecs. öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die Ausgabenanteile nach EKrG zu
Klimaresilienz
Als Umfeldmaßnahmen denkbar
Aufenthaltsqualität
Gefördert werden auch die jeweils in funktionalem Zusammenhang stehenden Einrichtungen wie zum Beispiel Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Notruf, Schließfächer, WC, erforderliche Beleuchtung, Aufzüge, Treppen, Rampen und Informationseinrichtungen.
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